Platz & Belegsordnung

Platz- und Belegungsordnung

 

1. Spielberechtigung

a)  Die Benutzung der Tennisplätze ist aktiven Mitgliedern des TV Ober-Eschbach mit einem für die laufende Saison gültigen Belegchip, Gästen nur in Verbindung mit einem Mitglied bzw.  mit Sondergenehmigung des Vorstandes gestattet.

b)  Jeder Spieler hat auf den Tennisplätzen angemessene Tenniskleidung und Schuhwerk zu tragen.


2. Belegchip

a)     Aktive Mitglieder:

Die Belegchips werden an aktive Mitglieder nach Entrichtung einer Pfandgebühr von 20 Euro und einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von € 10,- ausgegeben. Nach fristgerechter Beitragszahlung werden sie für die laufende Saison freigeschaltet. Der Belegchip ist nicht übertragbar und kann bei Verstoß gegen die Platz- und Belegungsordnung vom Vorstand befristet oder unbefristet gesperrt werden.

b)    Gäste:

Platz 1-5: Spiel ist nur mit Mitgliedern möglich. Die Gebühr beträgt 10 Euro pro Platz und Stunde für einen erwachsenen Gast. Für jugendliche Gäste  beträgt die Gastgebühr 5 Euro pro Platz und Stunde. Die Gastgebühren werden am Ende der Saison aus dem Buchungssystem ausgelesen und mit den entsprechenden eingebuchten Vereinsmitgliedern per Bankeinzug abgerechnet. Im Falle des Fehlens des Buchungschips kann die Gastgebühr alternativ bar im Vereinshaus oder durch den Einwurf in den internen Briefkasten entrichtet werden.

Platz 6: Spiel ist auch ohne aktive Mitglieder möglich. Bei Spiel mit Mitgliedern sind die Bestimmungen von „Platz 1-5“ gültig. Bei Spiel ohne Mitglieder beträgt die Gebühr 20 Euro pro Platz und Stunde. Ohne vorherige Entrichtung der Gebühr ist alleinspielenden Gästen das Spiel nicht gestattet. Die Belegung muß an der Tafel auf der Clubhausterrasse eingetragen werden.

 c)     Verlust eines Belegchips:

Der Verlust eines Belegchips ist unverzüglich dem Kassenwart und dem Sportwart anzuzeigen, damit der Chip umgehend gesperrt werden kann. Ein neuer Belegchip wird gegen eine Gebühr von 30 Euro vom Kassenwart oder Sportwart ausgehändigt.


3. Allgemeines zur Belegung der Plätze

a)    Die Platzanlage ist täglich von 7:00-22:00 Uhr geöffnet. Die Plätze 5 und 6 dürfen  sonntags und an Feiertagen erst ab 10 Uhr bespielt werden.

b)    Die Sandplätze 1-5 stehen während der Sommersaison für den Spielbetrieb den Vereinsmitgliedern und ihren Gästen zur Verfügung, wobei der Platzwart über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden muß. Platz 6 ist auch außerhalb der Saison nutzbar, wobei der Vorstand ausdrücklich darauf hinweist, daß der Platzbelag bei Nässe nicht zum Spielen geeignet ist. Es wird keine Haftung für evtl. Verletzungen im Falle der Benutzung übernommen.

c)    Das Spielrecht entfällt sowohl bei freier als auch bei fester Belegung, wenn der Platz nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der vorgesehenen, gebuchten Spielzeit von mindestens zwei ordnungsgemäß gebuchten Spielern genutzt wird. Die elektronische Bestätigung der festen Belegung ist 15 Minuten vor dem gebuchten Spielbeginn möglich, und sollte spätestens 10 Minuten nach dem gebuchten Spielbeginn erfolgen, sonst wird die Buchung aus dem System gelöscht und der Platz zur freien Belegung zur Verfügung gestellt.

d)    Hat ein Mitglied seine definierten Spielmöglichkeiten (vgl. Ziffer 4 und 5) bereits ausgenutzt, und das Belegsystem nimmt seine neuerliche Buchung nicht mehr an, kann es auf einem freien Platz dennoch so lange ohne Buchung spielen, bis andere Mitglieder diesen Platz im Rahmen der freien Belegung ordnungsgemäß buchen.

 

4. Feste Belegung (Vorbelegung) auf Platz 1 und 2 von Montag bis Freitag

a)   Eine feste Belegung der Plätze 1 und 2 kann 6 Tage im Voraus erfolgen. Eine feste Belegung am aktuellen Tag ist nicht möglich, am aktuellen Tag muß frei belegt werden. Die feste Belegung ist nur für Werktage möglich.

b)   Eine feste Belegung erfolgt durch einen Spieler, der dabei den Namen des Spielpartners oder einen Gast angeben muß. Bei fester Belegung kann ein Doppel 2 Stunden lang gespielt werden, die Buchung erfolgt wie für 2 Stunden Einzel.

c)   Nicht berufstätige Jugendliche (bis 18 Jahre) besitzen nach 17 Uhr kein Recht auf feste Belegung, es sei denn in Verbindung mit einem erwachsenen Mitglied

d)   Eine feste Belegung kann grundsätzlich nur zur vollen Stunde erfolgen. Nicht vorgebuchte Plätze können nach Ziffer 5 jeweils frei belegt werden.

e)   Es ist nur eine feste Belegung pro Spieler möglich. Eine neue feste Belegung kann erst nach dem Verfall der vorhandenen gebucht werden.

 

5. Freie Belegung

a)    Die Plätze 3-6 können ausschließlich und die Plätze 1 und 2 auch frei belegt werden. Der Spieler muss sich vom Zeitpunkt der Reservierung an bis zum Spielbeginn auf der Tennisanlage aufhalten. Ist dies nicht der Fall, so erlischt das Spielrecht für die reservierte Spielstunde.

b)    Die Spielzeit für ein Einzel beträgt 60 Minuten und für ein Doppel wahlweise 60 oder 120 Minuten. Für ein Einzel werden 2 und für ein Doppel 4 Belegchips benötigt.

c)    Alleinbelegung (d.h. die Reservierung durch einen Spieler) ist nur für Plätze möglich, die noch mindestens 15 Minuten belegt sind. Bis Spielbeginn muss sich der zweite Spieler hinzugebucht haben. Für die Buchung eines Doppels sind generell 4 Belegchips erforderlich.

d)    Eine freie Belegung erfolgt unmittelbar anschließend an die vorangehende Belegung. Ist der Platz vorher nicht belegt, ist unmittelbar vor Spielbeginn zu buchen.

e)    Beträgt die Wartezeit für Spielinteressenten mehr als eine Stunde, sollte ein gemeinsames Doppel gespielt werden.

f)    Nicht berufstätige Jugendliche können die Plätze Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 17 Uhr frei belegen, d.h. bis max. 18 Uhr miteinander spielen. Freie Belegung mit einem erwachsenen Mitglied ist auch nach 17:00 Uhr möglich.

 

6. Medenspiele/Teamtennis

Medenspiele haben gegenüber dem normalen Spielbetrieb immer Vorrang.

a)    Der Vereinsspielplan ist vom Vorstand im Vereinshaus zu hinterlegen. Die Termine der Heimspiele werden im Buchungssystem im Voraus reserviert. Die kurzfristigen Änderungen der Spieltermine können dazu führen, daß bei Bedarf die bestehenden festen Belegungen oder Trainingstermine aus dem Buchungsplan gelöscht werden.

b)    Die Mannschaften haben einen Anspruch darauf, daß mind. die Hälfte der angetretenen Spieler ihren Wettkampf zeitgleich beginnen kann, d.h., für 4er-Mannschaften werden jeweils mind. zwei, für 6er-Mannschaften mind. drei Plätze reserviert. Es obliegt jedoch dem Vorstand v.a. im Jugendbereich über die evtl. zusätzliche Anzahl der Plätze zu entscheiden.

Im Übrigen sind die Richtlinien des Hessischen Tennisverbandes für die Belegung der Plätze sowie Reihenfolge der Benutzung der Plätze bei mehreren Mannschaften einzuhalten.

 

7. Training

Es ist darauf zu achten, daß möglichst nicht mehr als 3 Trainer gleichzeitig die Anlage nutzen.

a)     Privattraining: Jedes aktive Mitglied des Vereins ist berechtigt, mit den vom Verein benannten Trainern Trainingsstunden zu absolvieren. Die den Trainern zugesicherten Trainingszeiträume werden vom Vorstand festgelegt und sind im Buchungssystem abgespeichert.  Die Trainerstunden werden durch den Belegchip des Trainers reserviert. Für Trainerstunden währen Zeiten, die nicht durch Aushang bekanntgegeben sind, gelten die Ziffern 4 und 5 dieser Belegungsordnung.

b)    Jugendtraining: Die Plätze, die für das Jugendgruppentraining vorgesehen sind, werden vom Vorstand jeweils festgelegt und sind im Belegsystem entsprechend vorreserviert.

c)     Mannschaftstraining: Die Trainingszeiten für die Erwachsenenmannschaften werden vom Sportwart durch die feste Reservierung im Buchungssystem bekanntgegeben. Jeder Mannschaft stehen 2 Stunden auf einem Platz resp. 1 Stunde auf 2 Plätzen pro Woche zu. Es darf mit oder ohne Trainer trainiert werden. Die Trainingszeiten der Mannschaften müssen jeweils am Anfang der Saison mit dem Sportwart abgestimmt und koordiniert werden. Die Änderungen der Trainingszeiten oder –plätze sind während der laufenden Saison möglich, müssen aber ebenfalls mit dem Sportwart abgestimmt werden.

 

8. Spielzeit

a)    Die letzten 5 Minuten der Spielzeit sind der Platzpflege zu widmen. Nach dem Spiel müssen sich die Plätze wieder in einem spielfertigen Zustand befinden.

b)    Es darf nur auf vollständig abgetrockneten Plätzen gespielt werden.

c)    Den Anordnungen des Vorstandes – insbesondere des Platzwartes – ist unbedingt Folge zu leisten.

d)    Während der Grundpflege der Plätze durch den Platzwart ruht der Spielbetrieb. Die entsprechenden Zeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

e)    Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand.

 

9. Platzpflege Platz 1-5 (Sandplätze)

a)   Vor Antritt des Spieles ist der Platz ausreichend zu wässern. Dies muss insbesondere dann gründlich erfolgen, wenn er stark ausgetrocknet ist. Bei starker Hitze ist ggf. während eines Spiels nachzuwässern, wenn der Platz wieder trocken ist.

b)   Nach dem Spiel ist der Platz ordnungsgemäß abzuziehen. Die Linien sind zu fegen. Die hierzu benutzten Geräte, insbesondere das Abziehnetz, sind ordnungsgemäß abzustellen bzw. aufzuhängen. Bei vorzeitiger Beendigung des Spieles wegen einsetzenden Regens ist der Platz vor dem Verlassen ordnungsgemäß abzuziehen.


10. Platzsperre für den allgemeinen Spielbetrieb

a)   Die Sperrung eines oder mehrerer Plätze infolge Grundpflege, Turnieren und Meisterschaften, Medenspielen, Trainerstunden u.ä. erfolgt durch den Vorstand mittels entsprechender Vorreservierung im Belegsystem und ggf. auch durch einen Aushang. Alle Platzsperren sind von den Mitgliedern und Gästen des Vereins unbedingt zu beachten.

b)   Wird ein Ranglistenspiel ausgetragen, können maximal 2 Spielstunden hierfür belegt werden. Eine feste Belegung ist möglich, diese erfolgt mit einem Masterchip durch den Sportwart oder ein anderes Vorstandsmitglied. Vor Ende der Medensaison dürfen nur ein Ranglistenspiel, nach Ende der Medensaison höchstens zwei Ranglistenspiele gleichzeitig auf der Tennisanlage ausgetragen werden. Reicht die reservierte Spielzeit nicht aus, um das Ranglistenspiel zu beenden, besteht kein weiteres Spielrecht, es sei denn, die nachfolgenden Spieler sind mit einer entsprechenden Verlängerung einverstanden.


11. Vereinshaus und Duschen

Das Vereinshaus, inklusive der Toiletten, darf mit Sandplatzschuhen betreten werden. Die Umkleideräume dürfen dagegen nicht mit Sandschuhen betreten werden. Die sanitären Anlagen sowie sonstige Einrichtungsgegenstände des Vereinshauses sind zweckmäßig und ordnungsgemäß zu benutzen und sauber zu halten. Für die in den Umkleideräumen ohne Aufsicht gelassenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

12. Hunde auf der Anlage

Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen.


13. Ahndung von Verstößen

Ein Verstoß gegen die Platz- und Belegungsordnung, vorsätzliche oder grob fahrlässige Manipulationen bei der Belegung der Tennisplätze oder der Verwendung falscher oder fremder Belegchips werden satzungsgemäß mit einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung, im Wiederholungsfalle mit Platzsperren und ggf. mit einem Vereinsausschluß durch den Vorstand belegt.



14. Änderungen

Änderungen der Platz- und Belegungsordnung bleiben dem Vorstand vorbehalten.

 

Tennisverein Ober-Eschbach e. V.

Der Vorstand

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